Rechtsprechung
   OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2000,1827
OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99 (https://dejure.org/2000,1827)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20.06.2000 - 24 U 143/99 (https://dejure.org/2000,1827)
OLG Düsseldorf, Entscheidung vom 20. Juni 2000 - 24 U 143/99 (https://dejure.org/2000,1827)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2000,1827) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (8)

  • openjur.de

    §§ 823, 535 BGB

  • Kanzlei Prof. Schweizer

    Verkehrssicherungspflicht bei winterlicher Glättebildung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Schmerzensgeld ; Verletzung einer Verkehrssicherungspflicht ; Eisglätte; Schneeglätte; Streupflicht ; Pflichten des Grundstückseigentümers; Verkehrssicherungsgebote

  • Judicialis

    BGB § 897 Abs. 1; ; BGB § 823 Abs. 1; ; ZPO § 138 Abs. 4; ; ZPO § 532; ; ZPO § 528 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 1

  • RA Kotz

    Keine Streupflicht vor 6.15 Uhr! Außerhalb der Verkehrsstunden besteht kein Vertrauensschutz in die Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streupflicht eines Wohnraumvermieters

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)

    Immobilien

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • anwaltonline.com(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Kurzinformation)

    Streupflicht nicht rund um die Uhr!

  • RA Kotz (Kurzinformation und Leitsatz)

    Keine Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen vor 7.00 Uhr morgens:

  • rechtsanwalt.com (Kurzinformation)

    Zeitliche Begrenzung der Streupflicht

  • kostenlose-urteile.de (Kurzmitteilung)

    Außerhalb der Verkehrsstunden muss nicht gestreut werden - Kein Vertrauensschutz in die Streupflicht des Verkehrssicherungspflichtigen

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • ZMR 2001, 106
  • WuM 2002, 89
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 02.10.1984 - VI ZR 125/83

    Streupflicht - Zeitliche Abgrenzung - Gebäudezugang - Schwimmbad - Restaurant -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
    Soweit der Bundesgerichtshof in der vom Kläger herangezogenen Entscheidung (VersR 1977, 431, 432 unter Nr. 11) von "jederzeitige(r) Begehbarkeit" des Hauszugangswegs spricht, wollte er damit nicht zum Ausdruck bringen, die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere die Streupflicht des Grundstückseigentümers bei Eis- und Schneeglätte, bestehe "rund um die Uhr" (so ausdrücklich klarstellend BGH NJW 1985, 270 unter Nr. 11.1).

    Ein Gastwirt etwa, der seine Gaststätte dem Besucherverkehr auch in den Nachtstunden eröffnet, wird während der gesamten Öffnungszeit der Streupflicht nachkommen müssen, um dem Vorwurf, seine Verkehrssicherungspflicht verletzt zu haben, zu entgehen (vgl. BGH NJW 1985, 270 und 482).

    Denn jeder Teilnehmer am allgemeinen Verkehr muss darauf vertrauen können, dass seine Verkehrsteilnahme nicht durch Gefahrenherde auf den zu benutzenden Wegen gefährdet oder gar verhindert wird (vgl. BGH NJW 1985, 270).

    In dem vom Bundesgerichtshof (aaO) entschiedenen Fall war es um die Frage gegangen, ob die vertraglich begründete Streupflicht des Vermieters gegenüber dem Mieter über 20.00 Uhr hinausreichte (der Unfall hatte sich um 20.30 Uhr ereignet), also über den Zeitpunkt hinaus, zu dem im Allgemeinen die deliktisch begründete Verkehrssicherungspflicht endet (vgl. dazu BGH NJW 1985, 270).

  • BGH, 27.11.1984 - VI ZR 49/83

    Streupflicht von Wohnungseigentümern

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
    Eine solche Streupflicht besteht deshalb nicht, weil die Wetterberichte im Rundfunk und im Fernsehen die örtlichen Verhältnisse, die von der allgemeinen Lage vielfach abweichen, nicht berücksichtigen können und weil erfahrungsgemäß die Streumittelwirkung ohnehin nicht dauerhaft, gewährleistet ist (vgl. dazu BGH NJW 1985, 484, 485).
  • BGH, 26.01.1977 - VIII ZR 208/75

    Witterungsverhältnis - Hauseigentümerpflichten - Begehbarkeit des Bürgersteig -

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
    Soweit der Bundesgerichtshof in der vom Kläger herangezogenen Entscheidung (VersR 1977, 431, 432 unter Nr. 11) von "jederzeitige(r) Begehbarkeit" des Hauszugangswegs spricht, wollte er damit nicht zum Ausdruck bringen, die Verkehrssicherungspflicht, insbesondere die Streupflicht des Grundstückseigentümers bei Eis- und Schneeglätte, bestehe "rund um die Uhr" (so ausdrücklich klarstellend BGH NJW 1985, 270 unter Nr. 11.1).
  • BGH, 08.01.1965 - VI ZR 212/63
    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
    Allerdings entspricht es einer weit verbreiteten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die mietvertraglich begründete Verkehrssicherungspflicht des Vermieters weiter geht als die deliktische (allgemeine) Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH VersR 1965, 364, 365 unter Nr. 3 a.E.; OLG Hamburg HmbGE 1990, 620; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl. Rn. 337; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Anm. II Rn. 94; a.A.: Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 7. Aufl., §§ 535, 536 Rn. 126; LG Köln WuM 1995, 107).
  • BGH, 21.10.1976 - III ZR 75/75

    Unerlaubte Rechtsberatung durch Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
    Das war in jenem Fall (BGH NJW 1977, 431) aber nicht zweifelhaft, weil sich dort der Unfall um 9.00 Uhr ereignet hatte, nachdem gegen 7.20 Uhr die Eisglätte eingesetzt hatte.
  • LG Köln, 23.06.1994 - 1 S 3/94

    Umfang der Straßenreinigungs- und Räumpflicht

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
    Allerdings entspricht es einer weit verbreiteten Auffassung in Rechtsprechung und Literatur, dass die mietvertraglich begründete Verkehrssicherungspflicht des Vermieters weiter geht als die deliktische (allgemeine) Verkehrssicherungspflicht (vgl. BGH VersR 1965, 364, 365 unter Nr. 3 a.E.; OLG Hamburg HmbGE 1990, 620; Sternel, Mietrecht aktuell, 3. Aufl. Rn. 337; Sternel, Mietrecht, 3. Aufl., Anm. II Rn. 94; a.A.: Schmidt/Futterer/Eisenschmid, Mietrecht, 7. Aufl., §§ 535, 536 Rn. 126; LG Köln WuM 1995, 107).
  • BFH, 15.10.1964 - VI 72/64 U

    "Rückdeckung des Arbeitgebers" bei Versorgungszusagen an Arbeitnehmer

    Auszug aus OLG Düsseldorf, 20.06.2000 - 24 U 143/99
    Das hatte der Bundesgerichtshof (VersR 1965, 369, 365) "in Anbetracht der Gegebenheiten des Falles" bejaht.
  • OLG Koblenz, 29.04.2015 - 5 U 1479/14

    Verkehrssicherungspflicht des Arbeitgebers im Umfeld seines Betriebsgeländes;

    Zwar hat im Rahmen dieser Regeln auch der Grundsatz Bedeutung, dass lediglich ab 7 Uhr morgens für sichere Verhältnisse zu sorgen ist (OLGR Düsseldorf 2001, 263), weil es üblicherweise erst dann auf Straßen und Gehwegen zu einer Verkehrsverdichtung kommt (vgl. OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312; OLG Hamm NVwZ-RR 2001, 798).
  • OLG Düsseldorf, 12.08.2008 - 24 U 44/08

    Haftung des Vermieters für Schaden nur wenn Mieter den Mangel angezeigt hat

    So hat der Vermieter grundsätzlich für die Sicherheit von Zugängen zum Mietobjekt zu sorgen (vgl. Senat ZMR 2001, 106).
  • OLG Koblenz, 20.02.2008 - 5 U 101/08

    Umfang der Streu- und Räumpflicht

    Wer sich außerhalb dieser Zeiten bewegt, darf eine Verkehrssicherung grundsätzlich nicht erwarten (OLG Düsseldorf WuM 2002, 89, 90; OLG Frankfurt NJW-RR 2004, 312, 313; AG Prüm RuS 2002, 368, 369).
  • OLG Celle, 22.12.2003 - 9 U 192/03

    Schadensersatz wegen Verletzung der Verkehrssicherungspflicht; Ausreichende

    In zeitlicher Hinsicht kann angenommen werden, dass die Verkehrssicherungspflicht am Morgen beginnt, wenn der allgemeine Verkehr einsetzt (zu den zeitlichen Grenzen der Streupflicht eines Wohnraumvermieters vgl. etwa OLG Düsseldorf, OLGR 2001, 263, 264 l. Sp.).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 193/10

    Reinigungs- und Winterdienstpflicht für Anlieger eines reinen Spazierwegs

    vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2000 - 24 U 143/99 -, ZMR 2001, 106, juris Rn. 9 f.
  • OLG Saarbrücken, 12.02.2014 - 2 U 113/13

    Glatteisunfall eines Fußgängers: Umfang der winterlichen Räum- und Streupflicht

    Nach diesen Grundsätzen bestehen Räum- und Streupflichten regelmäßig für die Zeit des normalen Tagesverkehrs, d.h. an Werktagen ab 7.00 Uhr und an Sonn- und Feiertagen ab 9.00 Uhr, wobei bei Auftreten von Glätte im Laufe des Tages dem Streupflichtigen ein angemessener Zeitraum zuzubilligen ist, um die erforderlichen Maßnahmen zur Bekämpfung der Glätte zu treffen (BGH, aaO, m.w.N.; OLG Düsseldorf, ZMR 2001, 106; siehe auch OLG Köln, VersR 1997, 506; OLG Jena, aaO; LG Berlin, Grundeigentum 2010, 272; Lange/Schmidbauer in: jurisPK-BGB, 6. Aufl., § 823, Rz. 155, m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 04.07.2005 - 24 W 20/05

    Gerichtliche Zuständigkeit für Rechtsstreitigkeiten wegen Verletzung von

    Zur inhaltlichen Ausgestaltung der vertraglichen Verkehrssicherungspflicht, deren Umfang jedenfalls nicht geringer als der der allgemeinen Verkehrssicherungspflicht ist (vgl. Senat ZMR 2001, 106 = OLGR Düsseldorf 2001, 263) und zur Frage des Mitverschuldenseinwands verweist der Senat im übrigen vorsorglich auf die dazu ergangene höchstrichterliche Rechtssprechung (BGH VersR 1977, 431; NJW 1985, 482; NJW-RR 1997, 1109, 1110; vgl. auch OLG Hamm ZMR 2004, 511 = OLGR Hamm 2004, 157).
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 03.12.2012 - 9 A 282/10

    Winterdienstübertragung auf Geh- und Fußwegen

    vgl. etwa OLG Düsseldorf, Urteil vom 20. Juni 2000 - 24 U 143/99 -, ZMR 2001, 106, juris Rn. 9 f.
  • LG München II, 28.12.2018 - 13 O 4859/16

    Ausnahme von der Streupflicht bei Dauerschneefall

    Der Beklagten kann aber jedenfalls im hiesigen Kontext eine Räumung der B2.straße nach 7 Uhr nicht entgegenhalten werden (siehe OLG Koblenz, Beschluss vom 20.02.2008, 5 U 101/08, juris; OLG Düsseldorf, Urteil vom 20.06.2000, 24 U 143/99, juris).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht